Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers.
2. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit Verbrauchern (natürliche Personen, deren Handeln keiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) werden keine Verträge über unseren Webshop geschlossen.
3. Wir beliefern ausschließlich das Inland, Länder der EUMitgliedsstaaten sowie die Schweiz. Lieferungen in andere Länder erfolgen auf Anfrage.
4. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis in die Geltung jener Geschäftsbedingungen. Auch die vorbehaltlose Lieferung an den Kunden ist keine Zustimmung.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie Darstellungen desselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen aufgrund rechtlicher Vorschriften oder technischen Verbesserungen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Im Bereich des Webshops werden Waren angeboten, die im Einzelfall eine längere Lagerzeit aufweisen.
2. Die Bestellung einer Ware durch den Kunden ist ein verbindliches Vertragsangebot. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per EMail zugesandt.
3. Wir sind berechtigt, die Vertragsannahme innerhalb von fünf Werktagen zu erklären. Die Vertragsannahme kann auch nur hinsichtlich einzelner Teile einer Bestellung erklärt werden, wenn nicht der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung einen der Teilannahme entgegenstehenden Willen zum Ausdruck gebracht hat. Die Annahme erfolgt entweder ausdrücklich durch Kontaktaufnahme zum Kunden oder konkludent durch Auslieferung der Ware an den Käufer. Bei mehreren Lieferungen ist die erste Teillieferung die Vertragsannahme.
4. Sollten wir von einer Angebotsannahme absehen, werden wir den Kunden darüber informieren. Aus einer im Einzelfall unterbliebenen Angebotsablehnung kann keine Annahme geschlossen werden.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Die Ware darf nicht zur Sicherheit übereignet werden. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Geschäftssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Ebenso muss uns der Käufer unverzüglich in Textform informieren, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen ihn gestellt wurde.
4. Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhaltes des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Bei Zahlungsverzug des Käufers muss diesem zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt worden oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich sein.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu be oder verarbeiten. Es gelten die ergänzenden Bestimmungen:
a) Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß nachfolgendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sollte der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen und in Zahlungsverzug geraten. In diesem Fall ist der Unternehmer verpflichtet, uns die zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen.
b) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Waren, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. c) Sollte der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten und wird gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten in Euro ab Werk, ausschließlich Versand und Verpackungskosten sowie Metallzuschläge. Sollten zwischen dem Tage der Bestellung und der Lieferung Kostenerhöhungen eintreten, die die Gestehungskosten um mindestens 5 % erhöhen, behalten wir uns eine entsprechende Angleichung des Preises vor. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird eine Transportversicherung abgeschlossen. Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben sind vom Käufer zu tragen.
2. An Kunden im Inland liefern wir per Vorkasse, Rechnung oder Nachnahme (letztere zzgl. 10,00 € inkl. USt). Kunden im Ausland werden bei Bestellungen über den Webshop ausschließlich per Vorkasse beliefert. Bei kundenspezifischer Ware, die nicht über den Webshop bestellt werden kann, beliefern wir auch Kunden im Ausland gegen Rechnung.
3. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto auf den Nettowarenwert.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Die Aufrechnung muss zwei Wochen vorher angekündigt werden.
4. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt, gefährdet wird.
§ 5 Lieferzeiten
1. Soweit keine andere Lieferfrist in der Auftragsbestätigung von uns angegeben wird, beträgt die Lieferzeit fünf Werktage ab Vertragsschluss. Die Lieferzeiten werden so bemessen, dass sie bei normalem Fabrikbetrieb voraussichtlich eingehalten werden können und vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur, wenn die Nichtlieferung durch die Zulieferer nicht von uns zu vertreten ist.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3. Wir können vom Kunden eine Verlängerung von Liefer und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Unsere Rechte aus Verzug des Kunden bleiben hiervon unberührt.
4. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten.
5. Sofern wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlich neue Lieferfrist mitteilen. Wird diese neue Lieferfrist nicht erfüllt, gilt folgendes: a) Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.
b) Soweit wir unser Rücktrittsrecht nicht ausüben, hat der Kunde das Recht, nach Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Mit Mahnung geraten wir in Verzug. Der Rücktritt muss in Textform unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Ablauf der neuen Lieferfrist erklärt werden. In diesem Fall ist unsere Haftung auf Schadenersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Bestimmungen beschränkt.
§ 6 Erfüllungsort, Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Beim Versendungskauf sind wir berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen, wenn nichts anderes vereinbart wird.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe (maßgeblich ist der Beginn des Verladevorgangs) an den Kunden, den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. für Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 10,00 Euro pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns gar kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Gewährleistung
1. Unternehmer müssen die Ware unverzüglich nach Übergabe untersuchen und dabei zu Tage tretende Mängel innerhalb einer Frist von sieben Werktagen ab Übergabe in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Rügen bezüglich anderer Mängel sind dem Verkäufer binnen sieben Werktagen ab dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel zeigte, anzuzeigen. Wäre der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar gewesen, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Beanstandete Teile, zu deren Instandsetzung oder Ersatz wir aufgrund unserer Gewährleistungspflicht gehalten sind, muss der Kunde uns frachtfrei zusenden. Zu einer Instandsetzung außerhalb unseres Betriebes sind wir nicht verpflichtet.
2. Bei Mängeln der Ware sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.
3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung schuldhaft verursacht haben.
4. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere oder die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7. Die durch unberechtigte Mangelbeseitigungsverlangen entstandene Kosten, insbesondere der Prüfung und des Transports, können wir vom Käufer ersetzt verlangen, wenn nicht die fehlende Mangelhaftigkeit für ihn nicht erkennbar war.
8. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mangelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall muss der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mangelbeseitigung tragen.
9. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf Schäden, die auf der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, beruhen (z.B. Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit des Liefergegenstands mehr als nur unerheblich beeinträchtigen). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
3. Der Schadensersatz bei grob und leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, also den Schaden, den wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder den wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
3. Bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder im Rahmen von uns gegebener Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen.
5. Soweit wir oder unsere Mitarbeiter technische Auskünfte oder Beratungen äußern und dies nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 9 Verjährung
1. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
2. Ist die Ware eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und hat die Ware dessen Mangelhaftigkeit verursacht (Baustoff), bestimmt sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
5. Von den Regelungen dieses Paragrafen bleiben Schadensersatzansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
Geisingen im Juli 2016
Link Elektrische Bauelemente GmbH
Kötachstraße 6
D78187 Geisingen